Account/Login

Modernisierung nur mit Ankündigung

  • Sabine Meuter (dpa)

  • Sa, 09. Dezember 2017
    Haus & Garten

     

Ob es sich um eine Instandsetzung oder Modernisierung handelt, entscheidet darüber, welche Kosten auf den Mieter übertragbar sind.

Jedes Mietshaus kommt mal in die Jahre.   | Foto: Jens Wolf (dpa), Michael Bamberger
Jedes Mietshaus kommt mal in die Jahre. Foto: Jens Wolf (dpa), Michael Bamberger

Will der Vermieter ein Mietshaus instand setzen oder komplett sanieren, müssen Mieter dies in aller Regel hinnehmen. Aber in einigen Fällen können die Bewohner auch Einwände gegen die Maßnahmen erheben.

Auch das schönste Mietshaus kommt irgendwann in die Jahre. Instandhaltungsarbeiten sind dann fällig. Aber vielleicht will der Vermieter das Objekt auch modernisieren lassen und dann die Miete erhöhen. Damit die Bewohner des Gebäudes sich darauf einstellen können, muss der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel