Mindestlohn im Nahverkehr
Die Deutsche Bahn und ihre Konkurrenten verständigen sich auf einen Branchentarifvertrag.
BERLIN. Im Nahverkehr auf der Schiene gilt demnächst faktisch ein Mindestlohn. Nach rund zweijährigen Verhandlungen verständigten sich sechs Privatbahnen mit der Deutschen Bahn und der Eisenbahnergewerkschaft EVG auf einen Branchentarifvertrag.
Der Kompromiss ist das Ergebnis eines Schlichtungsverfahrens, das der frühere SPD-Verteidigungsminister Peter Struck geleitet hat. "Es wird in Zukunft kein Lohndumping mehr im Schienennahverkehr mehr geben", kündigte ...