Nach einem versuchten Sexualdelikt war der Tatverdächtige im Fall Ayleen A. in der Psychiatrie untergebracht – als sogenannte Maßregel. Der Aufenthalt dort kann länger dauern als eine Gefängnisstrafe.
Der Tatverdächtige, der die 14-jährige Ayleen aus Gottenheim ermordet haben soll, war als Jugendlicher und junger Erwachsener zehn Jahre in der Psychiatrie untergebracht. Die Einweisung erfolgte, nachdem er versucht hatte, ein elfjähriges Mädchen zu vergewaltigen. Diese Vorgeschichte verweist darauf, dass das deutsche ...