Bundesverfassungsgericht
Mängel in Antiterrordatei
Regierung sieht sich trotz Rüffel prinzipiell bestätigt
KARLSRUHE (dpa). Das Verfassungsgericht hat die umstrittene Antiterrordatei zwar im Grundsatz gebilligt, jedoch verschiedene Vorschriften für verfassungswidrig erklärt. Die höchsten deutschen Richter gaben dem Gesetzgeber bis Ende 2014 Zeit für die Änderungen.
Unter anderem entschied das Gericht, dass die Sicherheitsbehörden neben Daten von Terrorverdächtigen nicht unbegrenzt die von Menschen speichern dürfen, ...