Lügen für den Freund wird teuer
30-Jähriger wegen uneidlicher Falschaussage verurteilt / Eigentlich ging es nur um eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr.
BAD SÄCKINGEN. Weil er für seinen Freund im Zeugenstand gelogen hat, musste sich ein 30-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten und wurde wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Geldstrafe von 5850 Euro (90 Tagessätze à 65 Euro) verurteilt.
Der Freund hatte sich gegen einen Bescheid wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung gewehrt mit der Begründung, er sei zwar der Halter, nicht aber der Fahrer gewesen. Die darauf ...