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Laufenbrücke nimmt wichtige Hürde

Winfried Dietsche
  • Fr, 03. September 2010
    Laufenburg

     

Aargauer Regierungsrat weist Beschwerde gegen Baubewilligung ab / Arbeiten können frühestens nach 30-tägiger Frist weitergehen.

Freude bei der Stadt: Auf durchgängige...sichtlich die Laufenbrücke überqueren.  | Foto: Hildegard Siebold
Freude bei der Stadt: Auf durchgängigem Pflaster kann der Laufenburger Fasnachtsumzug im kommenden Frühjahr voraussichtlich die Laufenbrücke überqueren. Foto: Hildegard Siebold

LAUFENBURG. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat die Baubewilligung der Stadt Laufenburg für die Sanierung der Laufenbrücke gutgeheißen. Nachdem die Beschwerde "vollumfänglich abgewiesen" wurde, wie es in einer Mitteilung der Stadt heißt, können die Arbeiten aber noch nicht weitergehen. Einsprecher Alex Melzer steht eine 30-tägige Frist offen, die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht des Kantons anzufechten, und er will sich, wie er der Badischen Zeitung sagte, das weitere Vorgehen "reiflich überlegen".

Im Rathaus der Schweizer Schwesterstadt ist das 16-seitige Papier aus Aarau gestern mit großer Erleichterung aufgenommen worden. "Der Gemeinderat ist mit diesem Entscheid der Regierung zufrieden und wird die Fertigstellung der Brücke baldmöglichst an die Hand nehmen" – "nach der ...

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