Versuchsweise übernimmt Baden-Württemberg ab 2020 die Hälfte der Kosten für Versicherungen gegen Frost, Sturm und Starkregen. Schäden durch Dürre sind nicht abgedeckt.
Obst- und Weinbauern in Baden-Württemberg erhalten von 2020 an Landeshilfe bei Versicherungen gegen Frost, Sturm und Starkregen: Mit einem bundesweiten Pilotprojekt will sich die grün-schwarze Koalition in Zeiten zunehmender Wetterextreme vom Prinzip ...