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Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts

Kündigung wegen Hetze im Chat ist erlaubt

Christian Rath
  • Do, 24. August 2023, 19:33 Uhr
    Wirtschaft

     

BZ-Plus Wer in Chatgruppen gegen Kollegen und Vorgesetzte hetzt, kann fristlos gekündigt werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil.

Whatsapp ist ein beliebtes Kommunikationsmittel.   | Foto: Zacharie Scheurer (dpa)
Whatsapp ist ein beliebtes Kommunikationsmittel. Foto: Zacharie Scheurer (dpa)
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