Wer in Chatgruppen gegen Kollegen und Vorgesetzte hetzt, kann fristlos gekündigt werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil.
Seit 2014 haben sich sechs befreundete Kollegen bei der Fluggesellschaft TUI Fly in einer Chatgruppe ausgetauscht. Oft ging es um Fußball, immer wieder aber ...