Damit kein krankes Kind allein bleibt
Papa hat Fieber oder die Tochter leidet an Masern: Wie berufstätigen Eltern geholfen wird
Welche Unterstützung können berufstätige Eltern erwarten, wenn ihr Kind oder sie selbst krank werden? Die Badische Zeitung gibt einen Überblick über gesetzlich geregelte Ansprüche und Hilfestellungen.
Unbezahlter Urlaub: Falls die Tochter die Röteln bekommt oder der Sohn sich ein Bein bricht, haben berufstätige Eltern zumindest einen Anspruch, unbezahlt von der Arbeit freigestellt zu werden – sofern das erkrankte Kind unter zwölf Jahre alt ist. Dieser Anspruch gilt für alle Arbeitnehmer, auch dann, ...