Ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen bei bestimmten Tätigkeiten während ihrer juristischen Ausbildung ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen bei bestimmten Tätigkeiten während ihrer juristischen Ausbildung ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht wies in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde einer früheren Referendarin gegen die ...