Andreas Heck wird in die gleiche Besoldungsgruppe eingestuft wie sein Vorgänger Klaus Jehle. Eine höhere Einstufung lehnte der Gemeinderat ab – es war allerdings äußerst knapp.
Die Landesbesoldungsverordnung Baden-Württemberg sieht für hauptamtliche Bürgermeister in Kommunen ab 5001 bis 10 000 Einwohner eine Einstufung in die Besoldungsgruppe A16 ...