Rat Ebringen billigt eine Grundstücksmindestgröße in "Gruben" von 850 statt 1500 Quadratmetern.
EBRINGEN (sf). Der Ebringer Gemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung, die Baugrundstücke im Gewerbegebiet "Gruben" zu verkleinern. Der seit Dezember 2003 rechtskräftige Bebauungsplan setzt als Mindestgröße eine Grundstücksgröße von 1500 Quadratmeter fest, künftig soll dieser Wert 850 Quadratmeter ...