Account/Login

Klage von Familie Morad nicht durch

  • Ingrid Böhm-Jacob

  • Mi, 09. November 2005
    Rheinfelden

     

Verwaltungsgericht sieht keine konkrete Gefahr von Folter bei Abschiebung nach Syrien und stellt Glaubwürdigkeit in Frage.

RHEINFELDEN. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat drei Wochen nach der mündlichen Verhandlung sein Urteil gesprochen. Danach ist die Klage auf Asyl der Familie Morad abgelehnt. Das Gericht geht in seiner Begründung davon aus, dass bei Abschiebung von Sami Morad nach Syrien für den Vater von drei Kindern keine konkrete Gefährdung durch Misshandlung oder Folter bestehe. Gegen das Urteil kann aber innerhalb von vierzehn Tagen Berufung eingelegt werden. Ob die zulässig ist, entscheidet aber zuvor der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Mit dem Freiburger Urteil schwinden die Hoffnungen, der gut integrierten Familie in Rheinfelden das Bleiben zu ermöglichen und Sicherheit zu geben. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel