Bundesverfassungsgericht
Klage der Partei Die Linke abgelehnt
Die Linke scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch, der Opposition mehr Rechte zu verschaffen.
KARLSRUHE. Wenn die Opposition zu schwach ist, um die im Grundgesetz garantierten Minderheitsrechte zu nutzen – dann hat sie eben Pech gehabt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es nun ab, Oppositionsrechte auch gegenüber einer Großen Koalition zu garantieren (Az.: 2 BvE 4/14 .
Seit der jüngsten Bundestagswahl stellt die Opposition (aus Linken und Grünen) nur rund zwanzig Prozent der 631 Abgeordneten. Die meisten parlamentarischen Minderheitsrechte erfordern aber ...