Vom 1. August 2013 an haben Eltern einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung für Unter-Dreijährige. Finden sie keinen Platz, können sie klagen. Ein Interview mit Familienrechtler Thomas Meysen.
BZ: Herr Meysen, würden Sie Eltern empfehlen, zu klagen, wenn Sie ab 1. August keinen Betreuungsplatz für ihr Kind finden?
Meysen: Das kommt ganz auf die Situation an. Ob eine Klage Sinn macht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise wie die Chancen sind, schnell einen Platz zu bekommen, wie dringend die ...