Eine vorangegangene Heirat von 13-, 14- oder 15-jährigen Mädchen darf in Deutschland nicht anerkannt werden. Hier darf es im angekündigten Gesetzentwurf kein Vertun geben.
Wer in die Bundesrepublik geflohen ist, kann Hilfe erwarten. Umgekehrt kann auch die sogenannte ...