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Keine Sonderregelung für Radler und Wehr

  • Do, 21. September 2006
    Freiburg

     

Für die Nutzung des Gummenwald-Festgebäudes müssen alle Vereine gleiche Gebühren bezahlen / Wehr und Radlern werden Gebühren für zwei Jahre erlassen.

BUCHENBACH. Die umstrittene Regelung, wonach der Feuerwehr und dem Radfahrverein Unteribental für ihre öffentlichen Veranstaltungen die Benutzungsgebühren für das Festgebäude Gummenwald erlassen werden, beschloss der Gemeinderat abzuschaffen.

In einer längeren Diskussion am Montagabend plädierte die Mehrzahl der Gemeinderäte für eine Gleichbehandlung aller Vereine der Gesamtgemeinde, da sich alle in verschiedenen Formen ehrenamtlich engagieren. Weil Feuerwehr und Radfahrverein Unteribental am Bau des Festgebäudes Ende der 1960er-Jahre maßgeblich mit Eigenleistungen beteiligt waren, wurde damals vereinbart, dass sie ...

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