Behörden im Kreis Lörrach mahnen die Einhaltung der Corona-Regeln an. Fast alle Angebote wie Maihocks werden aber ohnehin entfallen. Eine Ausnahme ist der Güggel-Verkauf in Huttingen.
Wie schon Ostern wird auch der 1. Mai nicht wie gewohnt ablaufen können, denn bis zum 3. Mai gilt laut der Corona-Verordnung ein grundsätzliches Veranstaltungsverbot. Entsprechend gingen bei den Ordnungsämtern im Landkreis Lörrach kaum Anfragen der Vereine zur Veranstaltung von Maihocks und -schänken ein. Es wird also wohl ein ruhiger Maifeiertag werden, denn das ...