Account/Login

Karlsruhe stärkt die Verbraucher

Christian Rath
  • Mi, 31. Juli 2002
    Deutschland

     

Bundesregierung darf vor Gesundheitsrisiken warnen.

KARLSRUHE. Die Bundesregierung darf die Bürger vor Gesundheitsrisiken warnen und Listen betroffener Produkte und ihrer Hersteller veröffentlichen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Die aktuellen Lebensmittelskandale zeigten, "wie wichtig öffentlich zugängliche, mit der Autorität der Regierung versehene Informationen zur Bewältigung solcher Situationen sind", heißt es in der Entscheidung des Ersten Senats.

Konkret ging es gestern um den so genannten Glykolwein-Skandal im Jahr 1985. Damals waren ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel