Karlsruhe schafft neues Grundrecht
Urteil zu Online-Untersuchung / Der private Computer darf von Fahndern nur mit Einschränkungen gefilzt werden.
KARLSRUHE. Die Gesetzgeber in Bund und Ländern dürfen der Polizei die heimliche Ausspähung von Computern erlauben. Das entschied gestern der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Die Hürden für solche Online-Durchsuchungen sind aber so hoch, dass diese wohl nicht zur polizeilichen Standardmaßnahme werden.
Konkret ging es gestern um das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen. Dort wurde Ende 2005 zum ersten Mal einer Behörde gesetzlich erlaubt, heimlich in Computer-Festplatten einzudringen. Die Verfassungsrichter haben das Verfahren genutzt, auch allgemeine ...