Juristisches Getöse um Ladykracher
Silvesterraketen im Auto: Für 22-Jährigen bleibt es bei einer Verwarnung / Richter Stork: Verfahren unnötig wie ein Kropf.
LAUFENBURG/BAD SÄCKINGEN. Ein 22 Jahre alter Mann musste sich wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz vor dem Amtsgericht Bad Säckingen verantworten. Der etwas martialisch anmutende Straftatbestand entpuppte sich als ein Vergehen der eher harmlosen Art. Der junge Mann war im April vorigen Jahres am Laufenburger Zoll mit Silvesterraketen der Marke Ladykracher im Auto erwischt worden.
Restbestände von Silvester 2012 seien das gewesen, so der Beschuldigte, die seither im Handschuhfach gelegen hätten. Dass er damit gegen deutsche ...