Juristischer Gegenwind flaut nicht ab
Alle fünf Kläger gegen den Windpark Rohrenkopf legen Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg ein.
GERSBACH. Wer dachte, dass nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg der juristische Gegenwind für den Windpark Gersbach schwächer wird, hat sich getäuscht: Alle fünf Kläger aus der ersten Instanz gehen den nächsten Schritt und legen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim ein.
Die Ausgangslage: Mitte Februar hatte das Verwaltungsgericht Freiburg die Anträge von Anwohnern auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Genehmigung des ...