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Jetzt muss das Verwaltungsgericht ran

Ralf Staub
  • Sa, 05. Januar 2008
    Rheinfelden

     

Tauziehen um ein Haus mit sieben Seniorenwohnungen / Nachbarschaftsstreit verhindert öffentlich-rechtliche Erschließung.

RHEINFELDEN. Zu einer unendlichen Geschichte scheint die Bebauung der Fläche hinter den Mauch’schen Häusern zwischen Elsa-Brändström-, Werder- und Schillerstraße zu werden. Im Februar 2007 hatte der Bauausschuss einer Voranfrage zur Errichtung von sieben Seniorenwohnungen grundsätzlich zugestimmt, allerdings darauf hingewiesen, dass für eine Baugenehmigung die Überfahrt zum Grundstück öffentlich-rechtlich gesichert sein muss. Davon will der Grundstücksbesitzer befreit werden und hat Widerspruch eingelegt – jetzt liegt der Fall beim Verwaltungsgericht in Freiburg.

Ein Blick von oben zeigt, dass das Areal sich derzeit relativ ungeordnet präsentiert: ein Sammelsurium von Schuppen, Wegen und Grünflächen. Kein Wunder also, dass die Stadt die Bauabsichten begrüßt: "Aus ...

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