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Hundertmal so schnell wie heute

  • AFP, dpa &

  • Do, 29. November 2018
    Wirtschaft

     

Die neue Generation mobiles Internet wird am Anfang vor allem der Industrie nützen – langfristig aber auch Privatnutzern.

Arbeiten an einem Mobilfunkmast der heutigen Generation   | Foto: dpa
Arbeiten an einem Mobilfunkmast der heutigen Generation Foto: dpa

Nächstes Frühjahr sollen die Lizenzen für das neue mobile Internet versteigert werden. Was die neue Technik kann, nach welchen Spielregeln sie startet und wer mitmischt – ein Überblick.

Was kann 5G?
Das Kürzel steht für die fünfte Mobilfunkgeneration. Die zweite Generation (GPRS) startete 1992, 3G (UMTS) 2004, 4G (LTE) 2010. Nun der nächste Sprung. Die Geschwindigkeit beim Herunterladen von Daten könnte bei 5G zehn Gigabit pro Sekunde erreichen. Damit wäre 5G etwa 100-mal schneller als gutes LTE. Wichtig ist auch die Verzögerung bei der Übertragung; diese könnte bei nur einer Millisekunde liegen. Somit könnten Daten fast in Echtzeit übertragen werden.

Was bringt das den Unternehmen?
An der Datenübertragung in Echtzeit haben viele Branchen Interesse. Autobauer setzen auf autonom fahrende Pkw und Lkw, die auch dank 5-G-Datenübertragung Bescheid wissen über das Glatteis in der nächsten Kurve. Sie bekommen die Info vom vorausfahrenden Fahrzeug. Die Industrie setzt auf Maschinen, die untereinander besser kommunizieren können. Das kann Arbeitsabläufe verbessern helfen. Logistiker wissen dann um die Laderaumkapazitäten ihrer Lkw auf den Straßen. Maschinen können selbst vorhersagen, wann sie eine Wartung brauchen.

Was nützt das Privatverbrauchern?
Am Anfang recht wenig. Zum einen gibt es noch keine 5-G-fähigen Smartphones. Zum anderen wären die Anforderungen der Verbraucher schon gut bedient, wenn das LTE-Netz (4G) besser ausgebaut wäre. Auf lange Sicht bietet 5G abseits der immer größer werdenden Datenmengen beim Streamen von Videos neue Möglichkeiten. So sollen Augmented- oder Virtual-Reality-Apps beim Einkaufen schneller und umfangreicher Infos liefern. Beispiel: Man filmt mit seiner Handykamera sein Wohnzimmer und sieht es auf seinem Handydisplay; gleichzeitig lässt sich ein Tisch oder eine Couch aus einem digitalen Möbelhaus einblenden. Man kann das Möbel auf dem Bildschirm verschieben, um zu sehen, ob es zu Hause richtig reinpasst – oder dessen Farbe wechseln.

Was müssen die Netzbetreiber tun?
Die 5-G-Lizenzen sollen von Frühjahr 2019 an versteigert werden. Für die Bieter gilt: Bis Ende 2022 müssen sie mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) versorgen – bis Ende 2024 auch alle wichtigen Wasserstraßen und die übrigen Schienenwege mit 50 Mbit/s. Umstritten ist das Roaming: Werden Kunden eines Anbieters im Funkloch automatisch auf die Netze der Konkurrenten umgeleitet?
Wer könnte die Netze betreiben?
Die drei großen Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland spielen auch bei 5G eine wichtige Rolle, da sie bereits eine Netzinfrastruktur haben. Mit von der Partie in der Debatte um die neue Technik sind auch Diensteanbieter wie 1&1 oder Freenet, die kein eigenes Netz haben, aber bei den großen Anbietern Netzkapazitäten einkaufen und daraus Produkte für ihre eigenen Kunden schnüren. Für Verbraucher kann dies mehr Wettbewerb und günstigere Preise bedeuten. Die Netzagentur will zudem einige Frequenzen nicht versteigern, sondern auf Antrag flexibel regional zuteilen. Dafür interessieren sich vor allem Industriebetriebe und kommunale Unternehmen sowie Festivalveranstalter, die auf kleinen Flächen viele Geräte mit Internetzugang bedienen müssen. Nötig ist in jedem Fall, dass die 5-G-Antennenstandorte ans Glasfasernetz angeschlossen werden.

Ressort: Wirtschaft

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 29. November 2018: PDF-Version herunterladen

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