Der Widerspruch gegen den Beschluss des Heitersheimer Gemeinderates, wegen der Enteignungen zu klagen, ist nichtig. Der Ratsbeschluss ist nicht zu beanstanden, sagt die Kommunalaufsicht.
Nachdem das Regierungspräsidium den Antrag der Stadt Heitersheim abgelehnt hatte, für den Bau der ...