Bauherren können sich im Vertrag vor den Folgen einer Insolvenz des Bauunternehmens schützen.
Wenn die Baufirma pleitegeht, hat der Bauherr Probleme: Baustillstand, Verlust von Vorauszahlungen und Gewährleistungsansprüchen. "Diese Risiken lassen sich durch richtige Vertragsgestaltung und schnelle Reaktion im Insolvenzfall reduzieren", schreibt ...