Haftstrafe für Sexualstraftäter
Gericht verurteilt 58-Jährigen zu viereinhalb Jahren Gefängnis
WALDSHUT-TIENGEN (hjh). Zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren verurteilte die Erste Jugendstrafkammer des Landgerichts jetzt einen 58-jährigen Mann wegen fortgesetzten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Ein Geständnis, das den Opfern schmerzhafte Aussagen ersparte, und die Lebenserwartung des Schwerkranken wirkten strafmildernd.
Der 58-jährige Sexualstraftäter, der über Monate hinweg in seiner Waldshuter Wohnung Grundschülerinnen missbrauchte, muss eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten absitzen. Das Landgericht folgte damit am Dienstag im Prozess wegen ...