Das Landgericht Freiburg hat am Dienstag die beiden Kindesentführer von Sexau wegen schweren Raubes (Bargeld, Kreditkarten), erpresserischen Menschenraubs und versuchter räuberischer Erpressung (Lösegeldforderung von 15 Millionen Euro) zu Freiheitsstrafen verurteilt. Der 49-jährige Finanzberater und Rädelsführer erhielt neun Jahre Haftstraße, dessen 42- jähriger Bruder acht Jahre Haftstrafe.
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmidt-Weihrich sprach von einer Tat, vor der alle fassungslos stehen. Den Verurteilten sagte er: "Sie haben ein schweres Verbrechen begangen, auf das die Justiz angemessen reagieren muss."
Der spektakuläre Fall konnte so rasch geahndet werden, weil der Polizei bereits eineinhalb Tage nach dem Kidnapping ein ...