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Gericht rügt fehlendes Schuldbewusstsein

  • Sa, 28. Mai 2011
    Freiburg

     

24-Jährige wurde wegen fahrlässiger Geldwäsche verurteilt / Angehende Erzieherin machte sich zur Handlangerin für Internetbetrüger.

Vorsätzliche Geldwäsche ist kein Kavaliersdelikt. Die Mindeststrafe beträgt drei Monate. Ebenfalls strafbar ist eine fahrlässige Geldwäsche. Das erfuhr jetzt eine 24-jährige Freiburgerin vor dem ...

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