Gericht gibt Räumungsklagen statt
Drei Mieter der ehemaligen Spinnerei-Werkswohnungen müssen in den nächsten Wochen ausziehen / Hauptverfahren liegt auf Eis.
OFFENBURG. Vor der Zivilkammer des Landgerichts Offenburg hat Richterin Haberstroh den Räumungsklagen gegen drei Bewohner der ehemaligen Werkswohnungen am Mühlbach stattgegeben. Eine Beklagte muss ihre Wohnung bereits zum 31. Mai verlassen, die anderen beiden zum 30. Juni.
Die Mieter hatten eine Aufhebungsvereinbarung für ihr Mietverhältnis unterschrieben, sich im Anschluss aber geweigert, ihre Wohnung ...