Gemeinde bleibt bei Steuerregelung
Bernauer Gemeinderat stimmt dafür, die bisherige Umsatzsteuerregelung für vier weiter Jahre beizubehalten.
BERNAU. In der Gemeinderatsitzung am Montag wurde unter anderem die Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – eine Neufassung des Paragrafen 2 b des Umsatzsteuergesetzes – behandelt. Bürgermeister Rolf Schmidt informierte, dass mit der Neuordnung der Umsatzbesteuerung neue Bereiche der Gemeinde steuerpflichtig würden.
Bisher schon umsatzsteuerpflichtig sind in Bernau der Kurbetrieb, der Skiliftbetrieb und die Wasserversorgung. Durch die Neureglung ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche ...