Gegen Wildwuchs bei der Werbung
Urteile zwingen Stadt zu Anpassung der "Werbeanlagensatzung".
OFFENBURG. Ginge es nach der Werbewirtschaft, so würden auch in Offenburg alle stark frequentierten Straßen mit Plakattafeln und Ähnlichem zugepflastert. Um eine solche Verunstaltung des Stadtbildes zu verhindern, gibt es seit 1980 die so genannte Werbeanlagensatzung. Nach Urteilen des Verwaltungsgerichts Freiburg muss sie jetzt in Teilen nachgebessert werden, um einer Überfrachtung der Stadt mit großflächigen Plakaten zu begegnen.
Mehrere Klagen der Werbewirtschaft gegen die Stadt Offenburg haben in der Vergangenheit das Verwaltungsgericht Freiburg beschäftigt. Der Planungsausschuss befasste sich daher am Mittwochabend mit einer Änderung der Werbeanlagensatzung (WAS), die ...