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Für Wege bedingt geeignet

Ulrich Senf
  • Mi, 01. Oktober 2008
    Weil am Rhein

     

Landratsamt gibt dem Bauamt recht, das einen Rebweg mit dem Altasphalt der B3 sanieren ließ.

WEIL AM RHEIN. Das Bauamt darf, wie geplant, auch für die Sanierung weiterer Feldwege jenen geschredderten Asphalt benutzen, der bei der Erneuerung der B3 anfiel. Allerdings muss das Bauamt die jeweiligen Maßnahmen vorher anmelden und auf ihre Verträglichkeit mit dem Naturschutz prüfen lassen.

Gerade einmal 30 000 Euro sind im laufenden Jahr für den Unterhalt von Feldwegen im Haushalt eingestellt. Eine Summe, mit der sich keine allzugroßen Löcher, geschweige denn längere Wege frisch herrichten lassen. Umso rascher ergriff man beim Tiefbauamt vor ...

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