Nach einem Urteil sehen sich die Gewerkschaften gestärkt, während die Arbeitgeber Nachteile für den Standort Deutschland ausmachen.
ERFURT (AFP/dpa). Ein höchstrichterliches Urteil hat die Rechte der Arbeitnehmer in Auseinandersetzungen mit den Arbeitgebern gestärkt. Gewerkschaften dürfen im Streit über einen Sozialplan zum Streik aufrufen. Das hat das Bundesarbeitsgericht ...