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Für einen Sozialplan darf man streiken

  • Do, 26. April 2007
    Wirtschaft

     

Nach einem Urteil sehen sich die Gewerkschaften gestärkt, während die Arbeitgeber Nachteile für den Standort Deutschland ausmachen.

ERFURT (AFP/dpa). Ein höchstrichterliches Urteil hat die Rechte der Arbeitnehmer in Auseinandersetzungen mit den Arbeitgebern gestärkt. Gewerkschaften dürfen im Streit über einen Sozialplan zum Streik aufrufen. Das hat das Bundesarbeitsgericht ...

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