Amtsgericht spricht einen Autohändler aber frei / Der Mann hatte den Verkaufserlös eineinhalb Jahre an den Freund überwiesen.
ST. BLASIEN. Untreue lautete der Vorwurf, wegen dem sich der 44- jähriger Geschäftsführer eines Autohauses vor dem Amtsgericht St. Blasen verantworten musste. Im Wege des Strafbefehls war er zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt worden, ...