Wenn ein minderjähriger unbegleiteter Asylbewerber im Laufe seines Verfahrens volljährig wird, verliert er dadurch nicht den Anspruch auf Familiennachzug. Das hat nun der EuGH festgestellt.
Im konkreten Fall war ein 17-jähriges Mädchen aus Eritrea in die Niederlande eingereist. Im Februar 2014 stellte es einen Asylantrag, im Oktober 2014 ...