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Etikettenschwindel oder Denkfehler?

Patrik Müller
  • Di, 02. September 2008
    Kreis Emmendingen

     

Der Alkoholgehalt war auf 500 Flaschen zu niedrig angegeben / Winzer will gegen die Verurteilung des Amtsgerichts vorgehen.

KREIS EMMENDINGEN. Ein hübsches Sümmchen: Ein Winzer aus dem Landkreis muss 24 000 Euro Geldstrafe zahlen, weil auf einigen seiner Etiketten nicht das stand, was darauf hätte stehen sollen. Theoretisch zumindest – sein Verteidiger hat angekündigt, das Urteil von Richter Thomas Ullenbruch anfechten zu wollen. Schwerwiegendster Anklagepunkt: Auf rund 500 Sektflaschen war der Alkoholgehalt falsch angegeben. Für die Anklage eine Irreführung. Für den Winzer ein "Denkfehler."

Die Anklagebank im Emmendinger Amtsgericht war selten so hochkarätig besetzt. Der Winzer gehört zu den renommierteren Vertretern seiner Zunft, für seinen Anwalt gilt das auch: Hans Hermann Hieronimi ist spezialisiert auf Weinrecht und hat auch schon an Gesetzeskommentaren zum ...

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