Es war kein Unfall, sondern ein Suizid
Autofahrer freigesprochen.
BREISGAU. Muss ein Autofahrer nachts auf einer Bundesstraße außerhalb einer Ortschaft mit einem mitten auf seiner Fahrbahn liegenden Fußgänger rechnen? Muss er nicht, hat das Amtsgericht Emmendingen gestern entschieden und einen 43-jährigen Familienvater aus Herbolzheim vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
Der Unfall ereignete sich am 11. November 2006 gegen 4.30 Uhr auf der Bundesstraße 3 auf Denzlinger Gemarkung. Es war stockdunkel und regnete. Ein Zeuge, der hinter dem Angeklagten in Richtung Freiburg fuhr, erinnert sich daran, dass sie ...