Die Tat bleibt unaufgeklärt, weil alle Beteiligten zum Zeitpunkt des Vorfalls zu alkoholisiert waren, um sich richtig erinnern zu können.
Hat der 33-jährige Angeklagte, der sich kürzlich vor dem Amtsgericht Schopfheim wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten musste, tatsächlich eine Bierflasche an den Kopf seines 39-jährigen Kontrahenten geschleudert und diesen verletzt? Auch nach ...