Mit einem Freispruch "fünfter Klasse" (Richter Schmalen) endete ein Verfahren vor dem Schöffengericht. Angeklagt war eine 36-jährige gelernte Rechtsanwaltsgehilfin wegen des Anbaus von Cannabis.
Kein Ruhmesblatt waren laut Gericht dabei die polizeilichen Ermittlungen. Weil die entdeckten verbotenen Pflanzen nicht eindeutig der Angeklagten zugeordnet werden konnten, musste das Gericht die Frau freisprechen.
Die Angeklagte wohnt ...