Ende eines deutschen Sonderweges
Immer wieder haben sich Bundesregierungen gegen ein Tabakwerbeverbot gestemmt – wahrscheinlich vergeblich.
FREIBURG. Die Bundesregierung steht vor einer Schlappe beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Ihre Klage gegen ein Tabakwerbeverbot scheint keine Aussicht auf Erfolg zu haben. Dies erklärte gestern jedenfalls der EuGH-Generalanwalt Philippe Léger in seinem Schlussantrag.
Deutschland wehrt sich gegen eine Richtlinie des EU-Ministerrats aus dem Jahr 2001. Darin hatte die EU ein Verbot von Tabakwerbung in Zeitungen, Zeitschriften, im Rundfunk und im Internet angeordnet. Außerdem wurde Tabakfirmen das Sponsoring ...