Baden-Württemberg
Eisdielen und Shisha-Bars zu, strenge Regeln für Gastronomie

Mi, 18. März 2020 um 12:32 Uhr

Diese Eisdiele in Freiburg hat zwar Abstandsmarkierungen auf dem Boden, darf aber trotzdem nicht mehr öffnen. Foto: Philipp von Ditfurth (dpa)
Mit der neuen Regierungsverordnung vom späten Dienstagabend hat Baden-Württemberg nicht nur die Schließung vieler Geschäfte angeordnet, sondern auch die Regeln für die Gastronomie präzisiert. Über die Definition was genau denn nun eine "Speisegaststätte" ist hatte es zuvor weit verbreitete Unklarheiten gegeben.
Grundsätzlich untersagt ist der Betrieb von Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen.
Gaststätten, die Speisen und Getränke anbieten sowie Mensen dürfen nur unter Auflagen öffnen, nämlich wenn:
Gaststätten dürfen zudem nur zwischen 6 und 18 Uhr geöffnet haben.
Grundsätzlich untersagt ist der Betrieb von Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen.
Strenge Auflagen für Gasstätten
Gaststätten, die Speisen und Getränke anbieten sowie Mensen dürfen nur unter Auflagen öffnen, nämlich wenn:
- die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist.
- Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist.