Viele Mängel bei der Bewertung von ererbten Grundstücken, Wäldern und Unternehmen.
KARLSRUHE (cra). Die Berechnung der Erbschaftssteuer ist bisher von Zufälligkeiten, Wertungswidersprüchen und Willkür geprägt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem gestrigen Beschluss festgestellt und Abhilfe gefordert. Betroffen ist vor allem die Vererbung ...