Die mutmaßliche Geschädigte scheitert mit dem Rückzug ihrer Klage. Daraufhin erscheint sie nicht vor Gericht in Offenburg und das Verfahren wird eingestellt.
Ein 21-jähriger einschlägig vorbestrafter Mann, wohnhaft in Straßburg, hat trotzt des Vorwurfs der Vergewaltigung eines heranwachsenden Mädchens wegen Zuge einer Verfahrenseinstellung den Offenburger Landgerichtssaal als freier Mann verlassen können. Darüber hinaus steht ihm gesetzlich eine ...