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Ein abgestelltes Auto ist nicht zwangsläufig gefährlicher Abfall

  • Mi, 15. Oktober 2003
    Waldkirch

     

VOR GERICHT: Berufungsverfahren gegen einen Elztäler Landwirt wurde vom Landgericht Freiburg jetzt eingestellt / Staatsanwalt hatte Einspruch erhoben.

WALDKIRCH/FREIBURG. Ein Landwirt, der sein altes und abgemeldetes Auto in seinem eigenen Wald als fahrbaren Unterstand einsetzt und dort tage-und nächtelang stehen lässt, kann sich damit bereits eines unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen schuldig machen. Das musste jetzt vor ...

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