Die Denkmalpflege im Regierungspräsidium Freiburg hat bestätigt, dass das ehemalige Gefängnis auf dem Areal des Amtsgerichts ein Kulturdenkmal ist und somit ein „öffentliches Erhaltungsinteresse“ bestehe. Das heißt, dass dieses Gebäude höchstwahrscheinlich nicht abgerissen werden kann, um dort einen Neubau für die Justiz zu errichten.
Amtsgericht und Staatsanwaltschaft am Holzmarkt beklagen seit langem, dass ...