Der Grenzübertritt ist Franzosen und Schweizern nur mit trifftigem Grund gestattet – sonst müssen sie in Quarantäne. Bei Kontrollen in Weil kam nun heraus: Jeder Fünfte hat diesen Grund nicht.
Seit Weihnachten verbietet die Corona-Verordnung des Landes Schweizern und Franzosen über die Grenze zu kommen, um ...