Private Arbeitgeber können Kopftuchverbote anordnen, wenn im Betrieb alle religiösen Symbole verboten sind. Die Gerichte der EU-Mitglieder dürfen mehr Schutz der Religionsfreiheit vorsehen.
Private Arbeitgeber können Kopftuchverbote anordnen, wenn im Betrieb auch alle anderen religiösen und weltanschaulichen Symbole verboten sind. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall aus Belgien. Die Gerichte der EU-Mitgliedstaaten dürfen aber einen höheren ...