BZ-GASTBEITRAG: Es ist unvereinbar mit dem Grundrecht auf Koalitionsfreiheit, wenn Verdi den Marburger Bund ausgrenzen will.
Die von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vertretene Auffassung, eine Fortsetzung des Ärztestreiks durch den Marburger Bund sei wegen des mit Verdi für den öffentlichen Dienst der Länder geschlossenen Tarifvertrags unzulässig, ist falsch. Der Marburger Bund ist eine tariffähige Gewerkschaft. Ihm kommt nach Artikel 9 Absatz 3 des ...