Ja, der Gemeindevollzugsdienst durfte die Falschparker in der Hermann-Mitsch-Straße während des SC-Spiels abschleppen. Aber die Frage ist: Wäre es nicht auch anders gegangen?
Verboten ist verboten. Und bleibt auch dann verboten, wenn der Verbotshinweis noch etwas Raum ...